Aufgrund der rückläufigen Corona-Zahlen, finden kleine Veränderungen in der Schulorganisation des Schuljahres 2021/22 statt.
Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 gilt vorbehaltlich der Entwicklung des Infektionsgeschehens:
- Vollständiger Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen und Schularten
- Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler
- Außerunterrichtliche und ergänzende Förderung und Betreuung sowie außerunterrichtliche Ganztagsangebote finden in vollem Umfang statt
- Die jeweils gültigen Hygienevorschriften sind einzuhalten
- Der Musterhygieneplan wird fortgeschrieben
- Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler und schulisches Personal wird bis auf weiteres beibehalten
Für die ersten Unterrichtswochen nach den Sommerferien gelten besondere Infektionsschutzmaßnahmen, um ggf. in den Sommerferien aufgetretene Infektionen schnell zu erkennen und damit den Schulbetrieb von Anfang an so sicher wie möglich zu gestalten:
- Das pädagogische Personal testet sich bereits während der Präsenztage zweimal
- Schülerinnen und Schüler testen sich in ihrer ersten Schulwoche dreimal, danach zweimal pro Woche
Die Möglichkeit der bekannten abweichenden Einzelfallregelungen aufgrund einer spezifischen Behinderung oder vergleichbaren Beeinträchtigung bestehen fort.
In den ersten zwei Schulwochen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen in geschlossenen Räumen. Ziel ist es, eventuelle Infektionsketten, die während der Sommerferien entstanden sind, zu durchbrechen. Anschließend soll, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, die Maskenpflicht fallen.
Zur Beobachtung und Einschätzung des Infektionsgeschehens und entsprechender Regulierung wird weiterhin jeden Donnerstag eine Abstimmung zwischen Schulaufsicht und Gesundheitsamt stattfinden. Notwendige Quarantänesituationen in einzelnen Lerngruppen, Jahrgängen oder gesamten Schulstandorten können auch künftig nicht ausgeschlossen werden.