Um den erfolgreichen Abschluss in den verschiedenen Bildungsangeboten an der Hans-Böckler-Schule zu erreichen, ist ein hohes Maß an Vertrauen im täglichen Umgang zwischen allen am Schulleben Beteiligten erforderlich. Die zum vertrauensvollen Umgang benötigten Freiräume sollen auch durch die Schulordnung ermöglicht werden. Selbstverständlich kann erfolgreiches Lernen nur in einer waffen‑, drogen‑, alkohol- und angstfreien Umgebung stattfinden.
Die an der Hans-Böckler-Schule geltenden Regeln sagen mir Folgendes:
1. Ich habe die gleichen Rechte und Pflichten wie alle Schüler_innen der Hans-Böckler-Schule, gleich welcher Nationalität, Hautfarbe, Religion, kultureller Herkunft oder sexueller Orientierung.
2. Ich zeige Verantwortung für die Hans-Böckler-Schule und nehme Rücksicht auf andere.
3. Auf dem Gelände der Hans-Böckler-Schule trage und benutze ich grundsätzlich keine Waffen oder waffenähnliche Gegenstände. Waffen sind alle Hieb‑, Stich- und Schusswaffen. Es ist gleichgültig, ob der Besitz einer Waffe zulässig ist oder nicht. Vorgefundene Waffen werden eingezogen und der zuständigen Polizeidienststelle übergeben. In begründeten Fällen werden Taschenkontrollen vorgenommen.
4. Ich löse Konflikte ohne körperliche oder psychische Gewalt anzuwenden. Dazu spreche ich auch die Lehrkräfte und die Sozialarbeiter an bzw. bitte diese um Unterstützung.
5. Ich trage oder verbreite keine politischen oder menschenverachtenden Darstellungen, Symbole, Kennzeichen, Parolen und Zahlencodes, die nationalistische, rassistische, fremdenfeindliche oder militaristische Inhalte zeigen oder Gewaltbereitschaft versteckt oder offen darstellen. Dazu gehören auch Aufnäher, Aufkleber, Buttons und Kleidungsstücke. Ich trage keine Springerstiefel und/oder Kleidungsstücke, die in einer extremen Szene einen symbol- oder bekenntnishaften Charakter haben.
6. Die Hans-Böckler-Schule ist eine drogen- und alkoholfreie Zone. Ich rauche nur außerhalb des Schulgeländes. Ich trage keine Drogen oder Alkohol bei mir.
Wichtiger Hinweis: Wenn ich in den Verdacht gerate, unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen zu stehen, darf ich nicht am Unterricht teilnehmen, da meine Konzentration, Arbeits- und Lernfähigkeit sowie meine und die Sicherheit anderer erheblich eingeschränkt sind. Meine Lehrkraft spricht den Verdacht unter vier Augen aus und schließt mich in Absprache mit der Schul- oder Abteilungsleitung vom Unterricht aus. Falls ich minderjährig bin, informiert die Schule meine/n Erziehungsberechtigte_n. Die Schule setzt den Ausbildungsbetrieb ggf. in Kenntnis.
Um meine Nüchternheit nachzuweisen, kann ich einem schulinternen Drogentest zustimmen oder einen solchen in einer Arztpraxis durchführen lassen.
7. Ich esse und trinke in der Regel nicht während des Unterrichts und beachte die gemeinsam erstellten Klassenregeln.
8. Ich lasse mein Mobiltelefon und/oder andere elektronische Medien im Unterricht ausgeschaltet.
9. Ich erledige Toilettengänge während der Pausen. Über begründete Ausnahmen entscheidet die jeweilige Lehrkraft.
10. Aus gesundheitlichen/hygienischen Gründen unterlasse ich das Spucken auf dem gesamten Schulgelände. In Pandemiezeiten halte ich mich an die Regeln des Hygieneplans.
11. Verstoße ich gegen diese Schulordnung, werden die im Schulgesetz festgelegten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet, die bis hin zum Schulausschluss führen können.
Wichtiger Hinweis: Ich gehe sorgsam mit eigenen und fremden Sachen um. Die Hans-Böckler-Schule, die Lehrkräfte und/oder das Land Berlin haften nicht bei Sachbeschädigung, Verlust oder Diebstahl.