Neu­organi­sation des Berufs­schul­unter­richts ab dem 2. Schulhalb­jahr 2021/2022

Die Vor­ga­be einer Min­dest­zahl von 12 Wochen­stun­den an der Berufs­schu­le erfor­dert ab dem kom­men­den Schul­halb­jahr eine Neu­struk­tu­rie­rung des Unterrichts.

Sehr geehr­te Damen und Herren,

wie­der­holt hat uns die Senats­ver­wal­tung auf die Ein­hal­tung der Rah­men­ver­ein­ba­rung der Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz (KMK) über die Berufs­schu­le, ins­be­son­de­re die Vor­ga­be der Min­dest­wo­chen­stun­den­zahl von 12 Stun­den, hingewiesen.

Die Ein­füh­rung der 12 Unter­richts­stun­den in der Berufs­schu­le wird im 2. Schul­halb­jahr 2021/22 umge­setzt. Wir fol­gen damit der Rah­men­ver­ein­ba­rung, die seit über sie­ben Jah­ren vorliegt.

Kon­se­quen­zen

An der Hans-Böck­ler-Schu­le zeich­net sich als Struk­tur für den 12-stün­di­gen Berufs­schul­un­ter­richt Fol­gen­des ab:

Wir sind ver­pflich­tet, in drei Aus­bil­dungs­jah­ren 1440 Unter­richts­stun­den zu ertei­len, somit 480 Stun­den je Aus­bil­dungs­jahr. Umge­setzt folgt dar­aus, dass wir bei einer Jah­res­wo­chen­zahl von 40 Wochen 12 Unter­richts­stun­den pro Woche zu ertei­len haben.

Auf die­se Stun­den­zahl kom­men wir, wenn wir zu dem acht­stün­di­gen Berufs­schul­tag einen zwei­ten acht­stün­di­gen Berufs­schul­tag regel­mä­ßig, d.h. vier­zehn­tä­gig vor­hal­ten, und zwar über die gesam­te Aus­bil­dungs­zeit. Die bis­he­ri­ge Rege­lung zum zwei­ten Berufs­schul­tag wird somit um den vier­zehn-tägi­gen Tur­nus ange­passt. Damit geht ein­her, dass Aus­zu­bil­den­de, die noch kei­nen Mitt­le­ren Schul­ab­schluss (MSA) erreicht haben, mit der bestan­de­nen Gesel­len­prü­fung und einem Noten­durch­schnitt von 3 im Abschluss­zeug­nis den Mitt­le­ren Schul­ab­schluss (MSA) zuer­kannt bekom­men. Mit dem zusätz­li­chen Unter­richt sol­len über­dies Defi­zi­te, die die Jugend­li­chen auf­grund ihrer Vor­bil­dung auf­wei­sen, aus­ge­gli­chen wer­den. Mit der Mög­lich­keit, durch die erfolg­rei­che Gesel­len­prü­fung auch den MSA zu erhal­ten, fin­det auch eine Auf­wer­tung und Attrak­ti­vi­täts­stei­ge­rung der beruf­li­chen Aus­bil­dung statt.

Neu­re­ge­lung ab Schul­jahr 2021/2022

Im kom­men­den Schul­jahr soll die­se Rege­lung zunächst für das ers­te Aus­bil­dungs­jahr gel­ten. Suk­zes­si­ve wird die­se Rege­lung in der Fol­ge­zeit hoch­wach­sen, d. h. ab Som­mer 2022 gilt die­se Rege­lung dann bereits für das ers­te und zwei­te Ausbildungsjahr.

Der Hans-Böck­ler-Schu­le als Part­ner der beruf­li­chen Aus­bil­dung ist sehr bewusst, dass den Betrie­ben mit die­sen Ver­än­de­run­gen eini­ges abver­langt wird, von der Orga­ni­sa­ti­on bis zur all­ge­mei­nen Akzep­tanz. Wir bit­ten Sie an die­ser Stel­le aus­drück­lich um Ver­ständ­nis und Unterstützung.